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amedes Abrechnungsnews Ausgabe Oktober 2023

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amedes Abrechnungsnews Ausgabe Oktober

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS AUSGABE 4 | OKTOBER 2023 11.. Influenza: Abrechnung nach EBM 52. Abklärung von Nierenfunktionsstörungen 53. Plausibilitätsprüfung und Prüfzeiten des EBM 64. Drogenanalysen im Labor 75. GOOD TO KNOW: Ausnahmekennziffer 32014 Suchtmedizin 1. Influenza: Abrechnung nach EBM ÜBERGREIFENDES Mit Beginn der kalten Jahreszeit werden niedergelassene Ärzt*innen häufiger wegen Erkältungssymptomen aufgesucht. Während der saisonalen Grippewellen erkranken in Deutschland etwa 5 bis 20 % der Bevölkerung an Influenza. 1 Dabei wird die Anzahl Influenza-bedingter Arztbesuche auf ca. sieben Mio. pro Jahr geschätzt. Oftmals stellt sich die Frage, ob es sich um einen Erkältung oder speziell um eine Influenza handelt. 2 In der Regel lassen sich die Erkältung und die Influenza bereits durch die Anamnese unterscheiden. Abhängig von der Symptomatik kann zur sicheren Diagnosestellung eine Basislabordiagnostik erfolgen. Hier ist die Bestimmung des Blutbildes mit Leukozytendifferenzierung, des C-reaktiven Proteins (CRP) und der Blutsenkungsgeschwindigkeit zu nennen, die automatisiert zuverlässig aus regulärem Heparin-Blut/Serum und EDTA-Blut bestimmt werden kann. Auch die Bestimmung des Procalcitonins (PCT) dient der Unterscheidung von bakteriellem zu viralem Infekt, denn PCT kann selektiv bei bakteriellen Infektionen erhöht sein. 3 Die ICD-10-Kodierung sieht J10 vor, wenn Influenza A-H1N1, A-H3N2 oder B nachgewiesen wurde. Ohne diesen Nachweis wird J11 kodiert. 5,6 Analysiert wird mittels eines Direktnachweises in der respiratorischen Multiplex-PCR, die alle relevanten Krankheitserreger aus einem trockenen Abstrich untersucht. 7 Nachfolgend ist aufgeführt, welche Leistungen im Rahmen der Anam nese anhand des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) für J10 und J11 abgerechnet werden können: Sind die Atemwege stark betroffen, sind eine Spirometrie (Gebührenordnungsposition (GOP) 03330) oder auch ein Elektrokardiogramm (EKG) (GOP 03321) zum Ausschluss einer myokardialen Beteiligung indiziert. 4 BEISPIELE FÜR LEISTUNGEN IM RAHMEN DER INFLUENZADIAGNOSTIK IN DER HAUSÄRZTLICHEN PRAXIS 7 # (EBM) GOP Leistung €-Wert, Q4 2023 03000 (automatisch generierte Zusatznummern 03001- 03005) Versichertenpauschale: Bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (LJ.) 25,86 € Ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. LJ. 16,32 € Ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. LJ. 13,10 € Ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. LJ. 17,01 € Ab Beginn des 76. LJ. 22,98 € 03040 Zusatzpauschale zur GOP 03000 zur Wahrnehmung des hausärztl. Versorgungsauftrags 15,86 € 03060 Zuschlag zur GOP 03040 Beschäftigung eines/r nicht ärztl. Praxisassistent*in 2,53 € 03230 Problemorientiertes ärztl. Gespräch, mind. 10 Min., je vollendete 10 Min. Zusatzinformation: Auch zweifach nebeneinander abrechenbar 14,71 € 01410 Hausbesuch 24,36 € # Zusätzlich sind Zuschläge zu beachten. Tipp GKV-Versicherte: Die Messung des PCT-Wertes (EBM GOP 32459) ist im Rahmen der Ausnahmekennziffer (AKZ) 32004 ohne Belastung des Laborbudgets möglich. Die respiratorische Multiplex-PCR zum Nachweis von Influenzaviren ist im Rahmen der AKZ 32006 bereits bei einer Verdachtsdiagnose budgetbefreit. Hierfür muss die jeweilige AKZ für den/die betreffende/n Patient*in im Arztinformationssystem der Praxis eingegeben werden. 7 AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 1

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Juliane Ahlers

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