Unser amedes UPDATE-Kundenmagazin informiert über aktuelle medizinische Entwicklungen und Trends in Analytik und klinischer Diagnose. Hier geben wir Einblick in die vielfältigen Aufgabenfelder der amedes-Gruppe und liefern interessante Hintergründe.
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In den amedes-Abrechnungsnews greifen wir aktuelle gesundheitspolitische Themen sowie Erstattungsthemen prägnant auf. Die Informationen sind auch für Personen außerhalb der Zielgruppe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wissenswert.
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AMEDES ABRECHNUNGSNEWSAUSGABE 3 | JULI 202511.. Wirtschaftlichkeitsbonus – angepasste Fallwerte mit Q3 202552. iFOBT – Neuerungen seit dem 1. April 202553. Abrechnung von den NIPT auf Trisomien und Rhesus D64. oGTT: wann IGeL, wann GKV?75. GOOD TO KNOW:AKZ 32021: Therapiebedürftige HIV-Infektionen1. Wirtschaftlichkeitsbonus – angepasste Fallwerte mit Q3 2025WISSENSSPEICHERNachdem am 1. Januar 2025 die Laborreform des EBM mit einer Abwertung vieler Laboruntersuchungen in Kraft getreten ist, wurden mitdem 3. Quartal 2025 auch die arztgruppenspezifischen oberen und unteren begrenzenden Fallwerte angepasst. 1 Die Anpassung der Fallwertewar notwendig, damit das Verhältnis zwischen der Vergütung der Laborärzt * innen bzw. Mikrobiolog * innen und der Wirtschaftlichkeitsbonusauszahlungan die niedergelassenen Ärzt * innen dem Status vor der Laborreform 2025 entspricht.Weitere Informationen zur Laborreform 2025 sind in der Ausgabe Q1 2025 zu finden:Archivamedes AbrechnungsnewsWas ist der arztgruppenspezifischebegrenzende Fallwert (ABF)?Welche Kosten werden für die Berechnung desWirtschaftlichkeitsbonus berücksichtigt?Der ABF ist die arztgruppenspezifische begrenzende Leistungsmengein Punkten für Laboruntersuchungen pro Fall, die alswirtschaftlich angesehen wird. Dabei wird zwischen einem unterenWert und einem oberen Wert unterschieden. Von dieser Leistungsmengeist direkt auch die Höhe des ausbezahlten Wirtschaftlichkeitsbonus(WiBo) abhängig (s. Abbildung 1).Zur Berechnung des WiBo fließen ausschließlich folgende Laborleistungender EBM-Kapitel 32.2 (Basislabor) und 32.3 (Speziallabor) ein:• von vertragsärztlichen Laborgemeinschaften (Muster 10A),• überwiesene Auftragsleistungen (Muster 10) und• selbst in der eigenen Praxis durchgeführte Laborleistungen (z. B.GOPen 32025-32027, die bei eigenen Patient * innen erbracht wurden).WiBo zu100 . /.Oberer ABFAnteiligerWiBoAbbildung 1: Prinzip des WirtschaftlichkeitsbonusUnterer ABFKein WiBoKeinen Einfluss auf den WiBo haben:• Laborleistungen, die unter Ausnahmekennziffern (AKZ) fallen,• extrabudgetär vergütete Laborleistungen wie z. B. Laborleistungender Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie,• spezielle Laborleistungen, auf die sich eine Praxis spezialisiert hatoder der Ausfall eines eigenen Gerätes zur INR-Messung und Überweisungin dringenden Fällen an benachbarte Kolleg * innen (Leistungenbei Patient * innen anderer Praxen). 2BEISPIELE VON FALLWERTEN SEIT DEM 01.07.2025 1Arztgruppeunterer begrenzender Fallwert (€) oberer begrenzender Fallwert (€)bis Q2 2025 seit Q3 2025 bis Q2 2025 seit Q3 20253 Hausärzt * innen 1,60 1,42 3,80 3,374 Kinder- und Jugendärzt * innen 0,90 0,83 2,40 2,218 Gynäkologie, Fachärzt * innen ohne SP 1,00 0,95 2,60 2,4713.2 Fachärztliche Internist * innen ohne SP 1,20 1,08 4,60 4,15AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 1
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