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In den amedes-Abrechnungsnews greifen wir aktuelle gesundheitspolitische Themen sowie Erstattungsthemen prägnant auf. Die Informationen sind auch für Personen außerhalb der Zielgruppe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wissenswert.
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amedes Abrechnungsnews Ausgabe Juli 2024

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Newsletter für ärztliche Einsender*innen der amedes-Gruppe sowie für andere interessierte Ärzt*innen

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Fortsetzung von Seite 1 HINWEISE • Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) setzt zu den aufgeführten Gebührenordnungspositionen (GOPen) automatisch die GOPen 03020, 03040, 03060, 03061 und 32001 hinzu. • Ist im Rahmen des Vorfalls ein Hausbesuch notwendig, können in Abhängigkeit der Ausführung die GOPen 01410, 01411, 10412 oder 01415 abgerechnet werden. Im offiziellen Notfalldienst kann die GOP 01418 neben der Notfallpauschale 01210 oder 01212 abgerechnet werden. • Wird der/die Hausärzt*in außerhalb der Dienstzeiten konsultiert, kann der Unzeitzuschlag (GOP 01100 oder 01101; GOÄ Zuschlag A, B, C und/oder D neben Beratung oder Untersuchung sowie E, F, G und/oder H neben Besuchen) zugesetzt werden. 2. Reisemedizin: Parasiten & Helminthen bedingte Diarrhö Eine parasitäre Infektion kann auf unterschiedliche Weise zustande kommen. Meist werden die Erreger durch verunreinigtes Wasser oder kontaminierte Nahrung aufgenommen. Eine menschliche Übertragung ist bspw. durch Sexualkontakte möglich und eine Übertragung zwischen Tier und Mensch bspw. über die Haut aufgrund von Insektenbissen bzw. -stichen (Mücken). Helminthen suchen sich zusätzlich durch Hautbohrungen ihren Weg in den menschlichen Organismus. 5 Die meisten Parasiten kommen in tropischen und subtropischen Regionen vor, allerdings gibt es auch weltweite Ausbreitungen. Mit Veränderung des Klimas kann es bspw. bei Überschwemmungen zu Infektionshäufungen kommen. 6 Eingenistete Parasiten im Verdauungssystem können mittels einer Stuhlprobe im Labor identifiziert werden. Wichtig dabei ist die Zeit bis zum erstmöglichen Einachweis im Stuhl, die sog. Präpatenz, als „diagnostische Lücke“ zu beachten (je nach Spezies wenige Wochen bis mehrere Monate). Aufgrund der begrenzten Empfindlichkeit der Mikroskopie sowie der nicht konstant in gleicher Zahl ausgeschiedenen Wurmeier und Protozoenzysten sollten bei Verdacht auf Parasitenbefall mind. drei unabhängige Stuhlproben im Abstand von einem bis drei Tagen untersucht werden. 7 Alternativ steht für einige Erreger der empfindlichere Nukleinsäurenachweis (PCR) oder der Antigen-Direktnachweis (ELISA) zu Verfügung sowie der indirekte Nachweis über die Serologie (EIA/WB/IFT). ERREGER Cryptosporidium hominis und Cryptosporidium parvum ÜBERSICHT PARASITEN & HELMINTHEN BEDINGTE DIARRHÖ 8,9,10,11,12,13,14,15,16,17 MELDEPFLICHT LT. IFSG DIARRHÖ PROBENMATERIAL MÖGLICHE LABORDIAGNOSTIK Ja, Labor Erheblich wässrig ≥ 3 x Stuhl, Gewebeprobe nach Endoskopie Mikroskopie, PCR, Histologie Cyclospora cayetanensis Nein Wässrig ≥ 3 x Stuhl Mikroskopie, PCR Entamoeba histolytica Nein Blutig-schleimig Stuhl Mikroskopie, Antigen-Nachweis oder PCR, Serologie (Cysto-)Isospora belli Nein Plötzlich wässrig Stuhl, Gewebeprobe nach Endoskopie Giardia lamblia (G. duodenalis, Lamblia intestinalis) Plasmodium spp. (Malaria) Schistosomiasis/ Bilharziose Ja, Labor Wässrig ≥ 3 x Stuhl, Gewebeprobe nach Endoskopie Ja, Labor Nein Mikroskopie, Histologie Mikroskopie (mehrere Proben), Antigen-Nachweis, Histologie, PCR Parasitäre Erkrankung mit möglicher Diarrhö, Diagnostik per Blutprobe (dicker Tropfen/ Ausstrich/Antigentest) Blutig, führt zu Fibrose, Strikturen, ggf. Fisteln ≥ 3 x Stuhl, Gewebeprobe nach Endoskopie, Sammelurin (zw. 10 - 14 Uhr) Serologie, Mikroskopie Helminthen Nein Unterschiedlich ≥ 3 x Stuhl Mikroskopie, Serologie AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 2

GOP 03000 MÖGLICHE ABRECHNUNGSPOSITIONEN BEI REISERÜCKKEHRERN IM HAUSÄRZTLICHEN BEREICH 3,4 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Leistung Versichertenpauschale Gestaffelt nach Alter, hier bspw.: ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. LJ. Wichtig ist stets die Versichertenpauschale mit der GOP 03000 anzugeben, da die Altersgruppe automatisch vom AIS zugeordnet wird. 03230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch (erforderl. aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung) Je vollendete 10 Min., mehrfach pro Sitzung abrechenbar. €-Wert, Q3 2024 Ziffer # Die verwendeten Faktoren zur Berechnung des €-Wertes können je nach Aufwand im Einzelfall variieren. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Leistung 13,60 € 1 Beratung U. a. nicht neben Nr. 3 und Nr. 34 abrechenbar. Bei längerer Beratung 3,5-fache Steigerung möglich. Bei einer Dauer von über 10 Min. kann auch die Ziffer 3 (20,11 €) abgerechnet werden, wenn keine Sonderleistungen abgerechnet werden. 8 Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation U. a. nicht neben Nr. 7 abrechenbar. 15,28 € 3 Eingehende Beratung, auch telefonisch erbringbar Nur alleine oder neben den Nrn. 5,6,7,8,800 und 801 abrechenbar; mind. 10 Min. 7 Vollständige körperliche Untersuchung mind. eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stützund Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt U. a. nicht neben Nr. 8 abrechenbar. €-Wert (Faktor 2,3) # 10,72 € 34,86 € 20,11 € 21,45 € 3. Faktorsteigerung in der GOÄ WISSENSSPEICHER Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde 1996 erst- sowie letztmalig novelliert, dabei ist der Leistungskatalog richtungsweisend in der Privatabrechnung. 18 Das Pendant im gesetzlichen Bereich ist der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), dessen Euro-Preise für Leistungen über einen Orientierungswert jährlich angepasst werden. 19 In der GOÄ können bei der Abrechnung von ärztlichen Leistungen verschieden hohe Steigerungsfaktoren angewendet werden, welche als Multiplikator dienen (§ 5 GOÄ). Diese Faktorsteigerung stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar. Bei der Bestimmung des entsprechenden Faktors werden die Schwierigkeit, der Zeitaufwand sowie die Umstände bei der Ausführung berücksichtigt. Die Faktoren können je nach Gebührenrahmen zwischen einem Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes variieren (s. Tabelle, S. 4). 4 Bei Überschreitung des Schwellenwertes bis zum Höchstwert bedarf es einer schriftlichen Begründung, welche auf die einzelne Leistung bezogen sowie verständlich und nachvollziehbar für die/den Zahlungspflichtige*n sein muss (§ 12 GOÄ). 4 Der alleinige Hinweis auf besonders zeitaufwendige oder besonders schwierige Leistungserbringungen reicht zur Begründung nicht aus, da immer noch die Ursache für die Besonderheit genannt werden muss. Auch besondere örtliche Verhältnisse sowie Besonderheiten, welche bereits in der Leistungslegende definiert sind, dienen nicht als Begründung für die Überschreitung des Schwellenwerts. 20 Abweichende Steigerungsfaktoren über den Höchstsatz hinaus bedürfen einer schriftlichen Honorarvereinbarung, welche zwingend vor der Leistungserbringung unterschrieben werden muss (§ 2 GOÄ). 4 Fortsetzung auf Seite 4 AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 3

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