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amedes Abrechnungsnews Ausgabe Juli 2023

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amedes Abrechnungsnews Ausgabe Juli

AMEDES ABRECHNUNGSNEWS AUSGABE 3 | JULI 2023 11.. Kleines Blutbild in der Mutterschaftsvorsorge 52. Aufgemerkt: Früherer Screening-Zeitpunkt auf Hepatitis-B-Virusinfektionen (Mu-RL) 53. Der Knackpunkt der Komplexziffern im EBM 64. Osteoporosediagnostik 75. Differentialdiagnostik: Erblicher Diabetes mellitus – MODY NEU 76. Abrechnung von Blutabnahmen bei Stammzellspendern 77. Good to know: Ausnahmekennziffer 32020 HLA-Diagnostik 78. Erhöhung der Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung 1. Kleines Blutbild in der Mutterschaftsvorsorge GYNÄKOLOGIE In der Schwangerschaft gehören Vorsorgeuntersuchungen zum festen Bestandteil gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherungen (PKV). 1 GKV Die vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedeten Mutterschaftsrichtlinien (Mu-RL) sehen eine Erstuntersuchung vor, die u. a. die Messung des Hämoglobinwertes (Hb) beinhaltet. Wenn die Bestimmung des Hb-Wertes in der Erstuntersuchung unauffällig (≥11,2 g/100 ml) ist, sind ab der 24. Schwangerschaftswoche (SSW) laut Mu-RL Kontrolluntersuchungen im Abstand von vier, ab der 32. SSW im Abstand von zwei Wochen vorgesehen. 2 Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist hierfür die Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 „Betreuung einer Schwangeren“ maßgeblich, über welche die Leistungen der Praxis analog der Mu-RL (inkl. Hb-Bestimmung) einmal im Quartal und maximal viermal in der Schwangerschaft abgerechnet werden. Somit ist die routinehafte Überprüfung des unauffällig gemessenen Hb-Wertes nicht einzeln berechnungsfähig, da sie obligat in der GOP 01770 enthalten ist. PKV Ein etwas anderes Bild zeigt sich in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier ist die Bestimmung des Hb-Wertes in der Ziffer 23 „Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft“ geregelt. Die Folgeuntersuchungen sind mit der Ziffer 24 „Untersuchungen im Schwangerschaftsverlauf“ abgegolten, wobei die in der korrespondieren den GOP 01770 inbegriffenen Laboruntersuchungen gesondert neben der Ziffer 24 GOÄ berechenbar sind. 4 Dabei gelten die Abstände der oben genannten Zeitintervalle der Mu-RL. Ursächlich hierfür ist, dass die Musterbedingungen der PKV auf den gesetzlich eingeführten Programmen, wie u. a. den Mu-RL, basieren. 5 Wichtig ist, dass in der GOÄ die alleinige Hb-Bestimmung (ohne weitere Blutbildbestandteile) nur bei Erbringung in den eigenen Praxisräumen oder im Rahmen von Hausbesuchen erfolgen kann (siehe Ziffer 3517 in M I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis). 6 Die Erbringung findet durch Beauftragung in der privaten Laborgemeinschaft oder im Praxislabor statt. Wenn der Hb erniedrigt (≤11,1 g/100 ml) ist oder Abklärungsbedarf besteht, ist die Anforderung eines kleinen Blutbildes mit entsprechendem ICD-10-Code (O99.0) kurativ über Muster 10/10A möglich. Eine Ausnahmeregelung bei Vertretungspatientinnen, im Notfall und bei Mit- bzw. Weiterbehandlung bildet die AKZ 32007 (Ausnahmekennziffer). In diesem Rahmen ist die Beauftragung des kleinen Blutbildes per Muster 10/10A möglich und budgetbefreit, wenn die Praxis die GOP 01770 nicht abrechnen kann. 3 Wird die Hb-Bestimmung entsprechend der GOP 32038 als Einzelposition im Eigenlabor erbracht, ist diese einzeln berechnungsfähig. KLEINES BLUTBILD GKV PKV AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 1

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Juliane Ahlers

Juliane Ahlers

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