Unser amedes UPDATE-Kundenmagazin informiert über aktuelle medizinische Entwicklungen und Trends in Analytik und klinischer Diagnose. Hier geben wir Einblick in die vielfältigen Aufgabenfelder der amedes-Gruppe und liefern interessante Hintergründe.
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In den amedes-Abrechnungsnews greifen wir aktuelle gesundheitspolitische Themen sowie Erstattungsthemen prägnant auf. Die Informationen sind auch für Personen außerhalb der Zielgruppe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wissenswert.
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AMEDES ABRECHNUNGSNEWS AUSGABE 3 | JULI 2022 11.. NIPT als GKV-Leistung möglich 42. Tuberkulose in Krisenzeiten 64. Tumormarker: Gleichzeitige Anforderungen möglich? 75. Good to Know: Ausnahmekennziffer 32012 - Onkologie 53. „A“ wie Analogabrechnung 1. NIPT als GKV-Leistung möglich GYNÄKOLOGIE Die nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zur Detektion von Trisomie 13, 18 und 21 im Rahmen der Pränataldiagnostik sind seit 2012 verfügbar und waren bislang ausschließlich als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erhältlich. Seit diesem Quartal (Q3 2022) wird die Untersuchung unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. 1 Der Test kann über Muster 10 Laboranforderungsschein angefordert werden, eine Markierung des Feldes „präventiv“ ist für die extrabudgetäre Leistungserbringung notwendig. Wie bei Privat- und IGeL-Patientinnen muss auch für GKV-Patientinnen der passende Auftragsbogen zum NIPT mit differenzierten Angaben zur Patientin eingeschickt werden, da bei alleiniger Beauftragung mittels Muster 10 Laborauftragsschein wichtige Informationen zur Befundung fehlen würden. Die Gebührenordnungspositionen (GOPen) 01789 sowie 01790 sind nur von Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe berechnungsfähig, welche die Qualifikationsvoraussetzung zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GenDG) erfüllen oder von Fachärzt*innen für Humangenetik oder auf dem Fachgebiet entsprechend qualifizierte Ärzt*innen mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik. 1 Die Versicherteninformation können gynäkologische Praxen über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) bestellen. 2 Nicht bundeseinheitlich geregelt ist eine Genehmigungspflicht zur Abrechnung. Bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) muss die Genehmigung zur Abrechnung der GOPen 01789 und 01790 vorab durch die/ den Ärzt*in beantragt werden. Informationen hierzu sind bei der jeweiligen KV erhältlich. NICHT-INVASIVER PRÄNATALTEST Die Hinweise zur Abrechnung finden Sie auf Seite 2. AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 1
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Die amedes-Gruppe bietet an über 100 Standorten interdisziplinäre und medizinisch-diagnostische Dienstleistungen für Patient*innen, niedergelassene Ärzt*innen und Kliniken. Täglich bearbeiten speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 580.000 Laboranalysen nach dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik. amedes-Spezialist*innen behandeln mehr als 600.000 Patient*innen im Jahr.
Ein besonderer Fokus liegt auf den Bereichen der gynäkologischen und internistischen Endokrinologie, wo wir Diagnostik und klinische Medizin besonders eng miteinander verknüpfen können. Weitere Schwerpunkte bilden unter anderem die Felder Fertilitätsmedizin, Genetik, Rheumatologie und Onkologie.
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