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amedes Abrechnungsnews Ausgabe Januar 2024

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4. Humangenetische

4. Humangenetische Beratungsziffer 21 (GOÄ) ÜBERGREIFENDES Bei Beratungsleistungen zur bspw. Veranlagung zu Krankheiten kann die GOÄ Ziffer 21 „Eingehende humangenetische Beratung“ als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) oder PKV-Leistung abgerechnet werden. Für die Durchführung der genetischen Beratung ist nach §7 Abs. 3 Gendiagnostikgesetz eine besondere Qualifikation erforderlich. 19 Ziffer (GOÄ) 5 Leistung €-Wert (Faktor 1,0) €-Wert (Faktor 2,3) 21 Eingehende humangenetische Beratung, je angefangene halbe Stunde und Sitzung. 20,98 € 48,26 € Abrechnungsvoraussetzungen: • Die Sitzung muss mindestens eine halbe Stunde dauern und • darf nicht mehr als viermal innerhalb eines halben Jahres abgerechnet werden. • Abrechnungsausschlüsse liegen für die GOÄ Ziffern 1, 3, 4, 22 und 34 vor. 5 Tipp: Dauert ein Beratungsgespräch bspw. 45 Minuten, kann die GOÄ Ziffer 21 zweimal abgerechnet werden. Wird eine Beratungsleistung mehrmalig für ein Patientengespräch abgerechnet, reduziert dies nicht die maximale Abrechnungsanzahl innerhalb eines halben Jahres von vier Sitzungen. 5. Relevante Ausnahmekennziffern für Allgemeinmediziner Ausnahmekennziffern (AKZ) sind in der ambulanten Vergütung ein wichtiges Instrument um einen Anreiz für Untersuchungen zu schaffen, die aus Kostengründen vermieden werden könnten. Denn die mit einer AKZ gekennzeichneten Untersuchungen bleiben bei der Berechnung des arztspezifischen Fallwertes unberücksichtigt. Bei konsequenter Anwendung der AKZ wird es Hausärzt*innen ermöglicht, die Patient*innen diagnostisch gut zu betreuen und dennoch das Laborbudget zu schonen. Wichtig ist, dass die infrage kommenden Behandlungsfälle mit den zutreffenden AKZ gekennzeichnet werden. Dieses ist unabhängig davon, ob die Leistungen in den eigenen Praxisräumen oder beim Hausbesuch erbracht, über LG mittels Muster 10A bezogen oder als Facharztauftrag über Muster 10 angefordert werden. Von den 17 zur Verfügung stehenden AKZ sind nicht alle für Hausärzt*innen relevant. Nachfolgend sind ausgewählte, für diese Arztgruppe relevante, AKZ dargestellt. Ausnahmekennziffer Untersuchungsindikation 4 32004 Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines ggf. erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung 32006 Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht oder Mukoviszidose 32008 Anfallsleiden unter antiepileptischer Therapie oder Psychosen unter Clozapintherapie 32009 Allergische Erkrankungen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 32012 Erkrankungen unter antineoplastischer Therapie oder systemischer Zytostatika-Therapie und/oder Strahlentherapie 32014 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 32015 Orale Antikoagulantientherapie 32017 Manifeste angeborene Stoffwechsel- und/oder Endokrinologische Erkrankung(en) bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 32018 Chronische Niereninsuffizienz mit einer endogenen Kreatinin-Clearance < 25 ml/min 32020 HLA-Diagnostik vor einer Organ-, Gewebe- oder Hämatopoetischen Stammzelltransplantation und/oder immunsuppressive Therapie nach erfolgter Transplantation 32021 Therapiebedürftige HIV-Infektionen 32022 Manifester Diabetes mellitus 32023 Rheumatoide Arthritis (PCP) einschl. Sonderformen und Kollagenosen unter immunsuppressiver oder immunmodulierender Langzeit-Basistherapie Fortsetzung auf Seite 5 AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 4

GOOD TO KNOW: AUSNAHMEKENNZIFFER 32023 Fortsetzung von Seite 4 Tipp: Damit keine AKZ im Praxisalltag vergessen wird, bietet es sich an, bei Patient*innen mit wiederkehrender Eingabe derselben AKZ, eine Markierung in der Stammmaske des Arztinformationssystems vorzunehmen. Außerdem muss die AKZ nicht an dem Tag eingetragen werden, an dem die Laborleistungen erbracht werden. Auch wenn im Quartal keine Laborziffern abgerechnet werden, ist die Eingabe der AKZ unkritisch. Eine Übersicht der praxisrelevanten AKZ zu erstellen ist ratsam, um eine reibungslose Anwendung zu gewährleisten. Weitere für Hausärzt*innen relevante extrabudgetär vergütete Laboruntersuchungen sind bspw.: • 32125 (Präoperative Labordiagnostik), • 32816 Nachweis von SARS-CoV-2 (PCR), • 32880-32882 (Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der 01732 (Gesundheitsunterschung)). 4 Zum AKZ-Folder geht es hier: 6. GOOD TO KNOW: AKZ 32011: Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie GOOD TO KNOW: Ausnahmekennziffern Blutgerinnungsstörungen betreffen weltweit mehr als ein Prozent der Bevölkerung. Hierbei wird zwischen einer zu starken (Thrombophilie) und einer zu schwachen Blutgerinnung (z. B. Hämophilie) unterschieden. Beide Störungen können erworben oder hereditär sein. 14 Die Ausnahmekennziffer 32011 kann bei Therapie einer der folgenden Gerinnungsstörungen angewendet werden, d. h. wenn dauerhaft oder risikobezogen fakultativ antikoaguliert oder substituiert wird: 4 • Hereditäre Thrombophilie: z. B. Faktor V Leiden-Mutation (FVL), Prothrombin G20210A-Mutation (PTGM), erblicher Antithrombin- (AT), Protein C- (PC) oder Protein-S-Mangel (PS), 15 • Antiphospholipid-Syndrom (APS): Nachweis von Antikörpern gegen Phospholipide 16 bzw. phospholipidbindende Plasmaproteine und/oder von Lupus Antikoagulanz 16 oder • Hämophilie: Faktor VIII-, Faktor IX-, Faktor XI-Mangel oder von- Willebrand-Syndrom sowie Thrombozytenfunktionsstörungen. 17 Zur Therapie oder zur Prophylaxe venöser thromboembolischer Ereignisse zählen Vitamin K-Antagonisten (VKA wie z. B. Marcumar®), direkte orale Antikoagulantien (DOAK wie z. B. Eliquis® (Apixaban)), Heparine 17 und bei einer Hämophilie die Substitution der Gerinnungsfaktoren. 18 Zusätzlich kann die Diagnostik für diese Patient*innen angefordert werden, z. B.: • hämostaseologische Untersuchungen (Quick, INR, Lupus- Antikoagulanz und andere), • immunologische Tests (Anti-Cardiolipin-Antikörper und andere), • genetische Tests, sofern nicht bereits bekannt (s. o.), z. B. zur Komplettierung der Diagnostik oder selten • Medikamentenspiegel, z. B. Rivaroxaban-Spiegel. INHALT: 4 Gerinnungsuntersuchungen (EBM-Kapitel 32.2.4, 32.3.3): • 32112 (PTT), 32113 (Quick-Wert, Plasma), 32114 (Quick-Wert, Kapillarblut), 32115 (Thrombinzeit), 32203 (Thrombelastogramm), 32208 (Ähnliche Untersuchungen: Untersuchung der Gerinnungsfunktion durch Globaltests), 32212 (Fibrinmonomere, Spaltprodukte (quantitativ)), 32213 (Faktor II), 32214 (Faktor V), 32215 (Faktor VII), 32216 (Faktor VIII), 32217 (Faktor VIII-assoziiertes Protein), 32218 (Faktor IX), 32219 (Faktor X), 32220 (Faktor XI), 32221 (Faktor XII), 32222 (Faktor XIII), 32228 (Untersuchungen der Thrombozytenfunktion). Funktions- und Komplexuntersuchungen (EBM-Kapitel 32.2.5): • 32120 (Mechanisiertes Blutbild, Retikulozytenzählung). Hinweise: • Die AKZ 32011 kann ausschließlich bei Patient*innen unter Therapie angewendet werden. • Im Behandlungsfall können mehrere AKZ zutreffen und daher nebeneinander angegeben werden. • Weitere Informationen (Anforderungsprofile und benötigte Materialien) befinden sich auf dem Anforderungsschein für die spezielle Gerinnungsdiagnostik der amedes. AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 5

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Juliane Ahlers

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