Unser amedes UPDATE-Kundenmagazin informiert über aktuelle medizinische Entwicklungen und Trends in Analytik und klinischer Diagnose. Hier geben wir Einblick in die vielfältigen Aufgabenfelder der amedes-Gruppe und liefern interessante Hintergründe.
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In den amedes-Abrechnungsnews greifen wir aktuelle gesundheitspolitische Themen sowie Erstattungsthemen prägnant auf. Die Informationen sind auch für Personen außerhalb der Zielgruppe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wissenswert.
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Q&A: HERR DR. WEYERSTAHL ZUM THEMA KO-TESTING Algorithmus Kann bei einer über 35-Jährigen Patientin nach erfolgter Abklärungskolposkopie/ Probenentnahme mit einem unauffälligen Befund (inc CIN I) nach 3 Jahren wieder ein P-KoTest durchgeführt werden? „Ja, bei den Patientinnen, die in der Abklärungskolposkopie waren, läuft die Krebsvorsorge (P- KoTest) im üblichen 3-Jahres-Rhythmus weiter. Zusätzlich sollten aber nach der Abklärungskolposkopie/ PE ohne eine endgültige Therapie für 1-2 Jahre Kontrollen im Halbjahresrhythmus stattfinden. Dieses ist weiterhin eine präventive Leistung (A-Zyto / A-KoTest) mit der Ziffer 01764 und Verwendung des Musters 39 als Laborüberweisungsschein (manche KVen akzeptieren diese Kontrollen nur als kurativ).“ Wie wird gemäß dem Abklärungsalgorithmus des Zytologie-Screenings nach Aufhellung bei Verdacht auf Atrophie bei PAP IIIp, HPV negativ mit anschließendem Normalbefund weiter vorgegangen? Ist ein Ko-Test nach 3 Jahren indiziert? „Nach einer Zytologie Gruppe III-p muss laut Algorithmus immer eine Abklärungskolposkopie erfolgen, auch wenn der HPV-Befund negativ ist. Natürlich kann die Patientin die vorgeschriebene Abklärungskolposkopie ablehnen. Wie dann weiter kontrolliert werden muss, ist in der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) des G-BA bzw. in den Anweisungen der KBV nicht eindeutig geklärt. Ein entsprechender Text findet sich in den genannten Statuten nicht. Sicher ist nur, dass kurative Abstriche genommen werden können. Auch die weitere Vorsorge und die Abstände der Vorsorge sind unverändert: P-KoTest alle 3 Jahre.“ Was wäre ein denkbares Vorgehen bei einer 75-Jährigen Patientin mit einem Pap I ohne erhaltene CK-Zellen? Würde nach einer Kontrolle im ersten Jahr, wenn dann erneut keine CK-Zellen vorhanden sind, eine Abklärungskolposkopie durchgeführt werden? „Bei 75-Jährigen Patientinnen haben wir häufig im Abstrich keine endozervikalen Zellen. Bei den CK-Zellen, die wir diagnostizieren, handelt es sich um Drüsenzellen. Diese fördert man physiologischer Weise bei älteren Patientinnen häufig nicht, auch wenn man einen korrekten intrazervikalen Abstrich durchführt. Eine Kontrolle deswegen ist rein fakultativ und muss nicht verpflichtend durchgeführt werden. Auch bei wiederholt nicht enthaltenden CK-Zellen ist keine Abklärungskolposkopie nötig. Bei den heutigen Ko-Test-Vorsorgen haben wir noch die HPV-Bestimmung, sodass man bei einem negativen HPV von einer medizinisch ausreichenden Sorgfaltspflicht in der Diagnostik ausgehen kann.“ Algorithmus/Abrechnung IGeL Kann nach erfolgter Aufklärung eine zytologische Vorsorgeuntersuchung ohne einen HPV-Test bei über 35-Jährigen Patientinnen durchgeführt und mit der GOP 01761 abgerechnet werden? „Alle Patientinnen ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre. Diese Vorsorgeuntersuchung beinhaltet aber neben dem zytologischen Abstrich auch obligat den HPV-Abstrich. Wenn der HPV-Test nicht gewünscht ist, ist die Vorsorge nicht komplett durchgeführt und es erfolgt auch keine Abrechnung nach der GOP 01761. In dem Fall muss entschieden werden, ob es eine Indikation für einen kurativen Abstrich gibt, oder die Zytologie muss von der Patientin privat bezahlt werden (individuelle Gesundheitsleistung = IGeL). Ausnahmen gibt es nicht.“ Ist ein PAP-Abstrich als IGeL für Frauen ab 35 Jahren in den Jahren 2 und 3 (bei PAP I, HPV negativ in Jahr 1) im Abklärungsalgorithmus des Zytologie-Screenings aus rein medizinischer Sicht empfehlenswert? „Ein IGeL-Abstrich im Jahr 2 und 3 nach Ko-Test- Vorsorge ist aus medizinischer Sicht begründbar, aber nicht zwingend durchzuführen. Im Prinzip ist die Frage erst dann korrekt zu beantworten, wenn die Studienergebnisse unserer neuen Ko- Test-Vorsorge vorliegen. Eine mögliche Begründung für kürzere Abstände als alle 3 Jahre wäre, dass die Sensitivität sowohl der Zytologie wie auch des HPV-Tests nicht so hoch ist, wie industrieseitig beworben. Anders ausgedrückt: Der falsch-negative HPV-Test wie auch die falschnegative zytologische Untersuchung liegt bei sicher 10-15 %. Natürlich liegt sie bei der Kombination beider Tests (Ko-Test) deutlich geringer.“ Abstrich Welche GOPen können bei kurativen Abstrichen abgerechnet werden? „Bei kurativen Abstrichen gibt es keine spezielle Abrechnungsziffer, welche die Tätigkeit des Abstriches extra vergütet. Dieses ist mit der Quartalspauschale vergütet und abgegolten. Lediglich bei Patientinnen vor dem 56. Lebensjahr, kann der kurative Abstrich im Rahmen der Kontrazeptionssituation (GOP 01825) abgerechnet werden und stellt die Vergütung der Abstrichentnahme dar.“ Gemeinsame Abrechnung 01760 & 01764 Ist es korrekt, dass die GOPen 01760 und 01764 bei einem Abklärungs-Ko-Test gemeinsam abgerechnet werden können? „Ja, bei einem A-KoTest dürfen die Ziffern 01760 und 01764 kombiniert werden.“ Ko-Test II-p, HPV positiv, Abklärungskolposkopie Ausschluss CIN-Atrophie; Empfehlung des Kolposkopikers E3 lokal und Zytologiekontrolle in 3-6 Monaten. Wie rechnet man die Kontrolle ab? „Diese Kontrollen können nur kurativ (Muster 6) durchgeführt werden.“ Legende: 9 P-HPV HPV-Test im Primärscreening P-Zyto Zytologische Untersuchung im Primärscreening P-KoTest Ko-Test im Primärscreening A-HPV HPV-Test in der Abklärung A-Zyto Zytologische Untersuchung in der Abklärung A-KoTest Ko-Test in der Abklärung AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 4
GOOD TO KNOW: AUSNAHMEKENNZIFFER 32007 Damit schwangere Patientinnen bspw. auch während der Abwesenheit ihrer/ihres betreuenden Gynäkolog*in gemäß den Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) versorgt sind, kann bei Vertretung die Ausnahmekennziffer (AKZ) 32007 angegeben werden. Bestandteile der Diagnostik: 6 • Harn-Mikroskopie • Erythrozytenzählung • Hämoglobin • Mechanisiertes Blutbild, Retikulozytenzählung Tipps: GOOD TO KNOW: Ausnahmekennziffern • Gilt nur bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit- bzw. Weiterbehandlung, also nicht i.V.m. mit der GOP 01770 (Betreuung einer Schwangeren), da hier die diagnostischen Leistungen bereits enthalten sind. • Im Behandlungsfall können mehrere Ausnahmekennziffern zutreffen und müssen nebeneinander angegeben werden. • Erkrankungen oder Verdacht auf prä- bzw. perinatale Infektionen sind im Rahmen der AKZ 32024 zu kennzeichnen, eine gleichzeitige Angabe mit der AKZ 32007 ist wie beschrieben möglich. 32007: Leistungen der Mutterschaftsvorsorge gemäß den Mu-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit- bzw. Weiterbehandlung. 6 MUTTERSCHAFTSVORSORGE – RHD-NIPT ABRECHNUNGSHINWEISE Die vorgeburtliche Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren (RhD-NIPT) darf seit dem 1. Juli 2021 über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bis zur 29+6 SSW abgerechnet werden. Dementsprechend muss der/dem niedergelassenen Ärzt*in der Befund spätestens bis zur 29+6 SSW vorliegen, da ab 29+6 SSW die ungezielte Anti-D-Prophylaxe durchgeführt werden soll. 10 Die Schwangerschaftswoche ist auf dem Muster-10-Laborüberweisungsschein zu vermerken, weiterhin ist bei der Beauftragung für gesetzlich versicherte Patientinnen das Feld „präventiv“ zu markieren. Um die GOP 01788 für die Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) abrechnen zu können, sind einige Kriterien zu erfüllen. Unter anderem muss der Nachweis der Qualifikationsvoraussetzung zur fachgebundenen genetischen Beratung erbracht werden. 11 Nicht bundeseinheitlich geregelt ist eine Genehmigungspflicht zur Abrechnung. Bei einigen KVen muss die Genehmigung zur Abrechnung der GOP 01788 vorab durch die/den Ärzt*in beantragt werden. Informationen hierzu sind bei der jeweiligen KV erhältlich, eine Übersicht zu diesbezüglichen KV-spezifischen Regelungen sind unter folgendem Link im Downloadbereich zu finden: https://www.amedes-group.com/service/diagnostische-tests/rhd-nipt/ Definition 6 Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D (NIPT-RhD) gemäß Abschnitt C und Anlage 7 der Mutterschafts- Richtlinien Vorgaben des GenDG 12 EBM 6 (seit 1. Juli 2021) GOÄ 3 ** Vor der Laboruntersuchung GOP €-Wert (Q1 2022) 01788# 9,46 € Abrechnungsvorgabe EBM Ziffer Faktor*** Nur Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Fachärzt*innen für Humangenetik oder Ärzt*innen mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik. €-Wert (Q1 2022) 1x21 1,8 37,76 € Zur Befundmitteilung 01788# 9,46 € 1x21 1,8 37,76 € 1x250 (Blutentnahme) 1 2,33 € Gesamtsumme = 77,86 € # Die GOP 01788 ist höchstens zweimal je Schwangerschaft berechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt über das Arztinformationssystem. ** Beispielhafte Darstellung einer möglichen Abrechnung der Beratungsleistung nach GOÄ.*** Die verwendeten Faktoren zur Berechnung des €-Wertes der Beratungsleistung können je nach Aufwand im Einzelfall variieren. Bis zum Faktor 2,3 kann patientinnenindividuell und ohne Angabe von Gründen multipliziert werden. ERHÖHUNG DES ORIENTIERUNGSWERTES FÜR DAS JAHR 2022 Zum Jahresbeginn wurde der Orientierungswert für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,275 % erhöht. Der Orientierungswert liegt somit bei 11,2662 ct statt den vorherigen 11,1244 ct. 13 AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 5
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Ein besonderer Fokus liegt auf den Bereichen der gynäkologischen und internistischen Endokrinologie, wo wir Diagnostik und klinische Medizin besonders eng miteinander verknüpfen können. Weitere Schwerpunkte bilden unter anderem die Felder Fertilitätsmedizin, Genetik, Rheumatologie und Onkologie.
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