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amedes Abrechnungsnews Ausgabe April 2025

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amedes Abrechnungsnews Ausgabe April

AMEDES ABRECHNUNGSNEWSAUSGABE 2 | APRIL 202511.. Vorausschau: Entbudgetierung bei Hausärzten52. Lipoprotein(a) – genetischer Risikofaktorkardiovaskulärer Erkrankungen53. Hepatitis E – eine unterschätzte Infektionskrankheit64. IGeL – Abrechnungsbasics75. Dünnschicht-Zytologie sinnvoll einsetzen76. GOOD TO KNOW: AKZ 32008: Anfallsleiden unter antiepileptischerTherapie oder Psychosen unter Clozapintherapie1. Vorausschau: Entbudgetierung bei HausärztenLeistungen von Hausärzt*innen werden künftig, inklusive Hausbesuchen,entbudgetiert und ohne Mengenbegrenzung in voller Höhe vergütet. Diese Regelunggilt für das gesamte Kapitel 3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und füralle Patient*innen. Das Vorhaben wird derzeit auf Bundesebene zur Implementierungvorbereitet und wird erst danach umgesetzt. Außerdem wird es zwei neuePauschalen für Hausärzt*innen im EBM geben:Vorhaltepauschale – gilt für die Bereitstellung der notwendigen Strukturen zurErfüllung der Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung.Versorgungspauschale – gilt für Leistungen bei volljährigen Patient*innen miteiner chronischen Erkrankung, die einer kontinuierlichen Versorgung mit einembestimmten Arzneimittel bedürfen, aber keinen intensiven Betreuungsbedarf haben. 1Sobald die Einführung konkretisiert ist, informieren wir wie gewohnt in den amedesAbrechnungsnews.2. Lipoprotein(a) – genetischer Risikofaktor kardiovaskulärer ErkrankungenALLGEMEINMEDIZINEin erhöhter Lipoprotein(a)-Spiegel (Lp(a)) ist ein eigenständiger Der Lipidstatus wird in der Regel mit Bestimmung von Gesamt-,Risikofaktor für kardiovaskuläre Erkrankungen wie Herzinfarkt HDL- und LDL-Cholesterin sowie den Triglyzeriden analysiert, beiund Schlaganfall. Die Plasmaspiegel von Lp(a) sind, da sie genetisch Hausärzt*innen häufig im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung.determiniert sind, im Lebensverlauf weitgehend stabil. EineEine zusätzliche Bestimmung des Lp(a)-Spiegels ist immer bei deneinmalige Messung des Lp(a) wird daher von Fachgesellschaften o.g. Konstellationen sinnvoll, außerdem dann, wenn das LDL-Cholesterin> 190 mg/dl beträgt. 4,5empfohlen und ist meist ausreichend. 2 Vor allem in den folgendenSituationen ist die Bestimmung als Leistung der gesetzlichenBei anderen Konstellationen kann eine Bestimmung von Lp(a) alsKrankenversicherung (GKV) indiziert:individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erfolgen. Hier sollte eine• kardiovaskuläre Grunderkrankung (KHK, pAVK, Aortenstenose), entsprechende Aufklärung über das Risikopotential von Lp(a)-• frühere kardiovaskuläre Komplikationen (akutes Koronarsyndrom, Erhöhungen vorangehen und ein Behandlungsvertrag mitHerzinfarkt, Schlaganfall, arterielle Embolie),Kostenaufklärung über diese IGeL abgeschlossen werden.• Familienanamnese:Die Bestimmung von Lp(a) ist sowohl für Gesetzlich- als auch für- Angehörige 1. Grades mit tödlich verlaufenem Herzinfarkt, Privatversicherte eine Spezialuntersuchung und daher ausschließlichin Speziallaboren zu erbringen. In der Praxis abrechenbar sindtödlich verlaufenem Schlaganfall oderbekannten, relevanten Lp(a) Erhöhungen,in diesem Zusammenhang Beratungen und Untersuchungen.- familiäre Hypercholesterinämie (FH),- familiäre Arteriosklerose. 3Fortsetzung auf Seite 2AMEDES ABRECHNUNGSNEWS SEITE 1

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Juliane Ahlers

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